Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eröffnet bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit einer Sanierung ohne Insolvenzverfahren. Es ermöglicht eine rechtssichere Sanierung mittels Mehrheitsbeschluss. Den Betrieb kann der Unternehmer während des Verfahrens und danach selbst weiterführen; die Verantwortung und die Verfügungsbefugnis bleiben bei ihm.
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